Regeln auf einen Blick:
Auszug aus der „Ergänzung der HAUS- UND BADEORDNUNG für das Hallen-Bad der Stadt Brakel zum Badebetrieb UNTER PANDEMIEBEDINGUNGEN“:
Maximale Anzahl der gleichzeitig anwesende Besucher im Hallen-Bad und allen seiner Eirichtungen = 43 Personen insgesamt (Schwimmbecken = 28 Personen, Saunabereich = 12 Personen, Whirlpool = 3 Personen (Ausnahme siehe Coronaschutzverordnung).
Der Betrieb der Cafeteria erfolgt nach der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung mit deren Anlage „I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) – laut Entscheidung der Pächterin aber voraussichtlich erst ab Anfang September 2020.
Die Startblöcke sind außer Betrieb.
Geschwommen werden muss gegen den Uhrzeigersinn auf zwei Doppelbahnen.
Dampfbad, Solarium, Infrarotwärmekabine und fest installierte Föhne sind nicht in Betrieb.
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassen des Hallen-Bades werden dokumentiert und vier Wochen aufbewahrt.
Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung einer erwachsenen Person erforderlich.
Abstandsregelungen und -markierungen, allgemeine Hygienemaßnahmen und Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen sind zu beachten.
Das Landeskabinett NRW hat unter anderem beschlossen, dass der Betrieb von Freibädern ab dem 20.05.2020 wieder zugelassen ist. Die dazu vom Land erarbeiteten „Rahmenvorgaben“ sind am 16.05.2020 bei den Städten eingegangen und wurden auf kommunaler Ebene mit anderen Freibädern und den beteiligten Stellen (MAGS – Ministerium für Arbeit.Gesundheit.Soziales, Gesundheitsdienst, …) abgestimmt. Der Saisonstart war für Mitte Juni 2020 geplant und ist so am 26.05.2020 auch in der Ratssitzung bekannt gegeben worden. Dann kam die Nacht zum 27.05.2020 und durch einen Wasserschaden wurde ein Großteil der für den Badebetrieb erforderliche Technik in Mitleidenschaft gezogen. Nachdem nun feststand, dass erst frühestens Ende Juli 2020 ein „Notbetrieb“ hätte aufgenommen werden können und die Instandsetzung nun mit Hocheffizienzpumpen (37 % Energieeinsparung) erfolgen soll (Förderbescheid muss vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Brakel eingegangen sein), hat der Betriebsausschuss der Stadt Brakel am 18.06.2020 in seiner Sitzung beschlossen, dass Sommer-Bad in der Saison 2020 nicht zu öffnen. Ebenso wurde beschlossen, die Hallen-Bad-Saison 2020/2021 vorzeitig, am 03.08.2020, in durch die Coronapandemie eingeschränkter Form zu beginnen.
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